Deutsches MG-ROVER Forum

MG-Rover => Technik => Thema gestartet von: Zucki am 25. Juni 2008, 17:00:25

Titel: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Zucki am 25. Juni 2008, 17:00:25
Hallo

Ich wusste nicht so recht wo ich das hinein setzen konnte deswegen hab ich es hier reingesetz.
Und zwar fahre ich jetzt seit knapp ein Jahr meinen x-power-grey farbenen ZR und hab jetzt noch wenige Wochen Gebrauchtwagengarantie auf den Wagen und ich hab letztens festgestellt das mein Endschalldäpfer total durch ist und da frag ich mich jetzt ob man Den nicht vielleicht noch über die Garantie erneuen lassen kann??? Und dann habe ich noch ein Problem mit dem Motor. Da ist jedesmal so ein seltsames Dieselrassel nach dem Start und einer weile Fahrt. Wie ich hier gelesen hab könnten das die Hydrostößel sein und da frag ich mich ob man die nicht vielleicht auch gleich  noch über die Garantie wechseln lassen kann. Kennt sich da vielleicht jemand von euch aus.

Freundliche Grüße
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: IWAN am 25. Juni 2008, 17:06:33
also so weit ich das weiß wirst du mit dem auspuff leider keinen erfolg haben, weil das ein verschleißteil ist.
mit den hydrostößel könntest du evtl. glück haben.  (wie gesagt, das ist das was ich weiß  ;) -> zu wissen glaube ;D)
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Ecke am 25. Juni 2008, 18:04:10
also soweit ich weiß ist das was du meinst gar keine garatie sondern nur eine gewährleistung! (jedenfalls ist das das was die händler geben MÜSSEN!)
bei dieser gewährleistung ist es dann so, dass im ersten halben jahr der händler nachweisen muss, dass ein schaden erst nach dem kauf entstanden ist und nicht schon beim kauf vorhanden war. im zweiten halben jahr ist es genau umgekehrt, da bist du in der pflicht nach zu weisen, dass der schaden schon beim kauf vorhanden war. verschleißteile fallen, so wie iwan bereits sagte sowieso nicht unter die gewährleistung.
allerdings kommt das alles auch immer auf die kolanz des händlers an. du kannst das mit den hydrostößeln ja mal versuchen, wenn er einigermaßen auf seinen ruf bedacht ist wird es es entweder übernehmen oder sonst kannst du dich versuchen mit ihm auf einen 50% lösung zu einigen, sodass er die halfte der kosten übernimmt!
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Airic am 25. Juni 2008, 18:15:54
Ich habe damals meinen vom nem Händler gekauft, der mir eine 1jährige Garantie einer Fremdfirma (also ein Versicherungsdienstleister, oder wat wet ich) mit dazu gegeben hat. Bei dem 4 Jahre alten Wagen sind innerhalb der 12 Monate die Spurstange ausgeschlagen sowie der Anlasser hat seinen Dienst quittiert. Kurzum:

- Spurstange Verschleißteil = keine Kostenübernahme
- Anlasser zu 100% Kostenübernahme

Habe noch versucht mit der Versicherung zu diskutieren, hat aber nichts gebracht...dreist sein heißt hier allerdings die Devise, also auch bei Absage am Telefon denen die Rechnung zuschicken...manchmal klappt es ;)

Beim Auspuff seh ich aber echt schwarz :(

Gruß,
Erik
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: IWAN am 25. Juni 2008, 18:44:09
@Airic : hast aber mit dem Anlasser glück gehabt, ist irgendwo doch auch ein verschleißteil, oder?
irgendwie auch nicht, soll ja ein autolebenlang halten :rolleyes:
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Airic am 25. Juni 2008, 22:23:48
Zitat von: IWAN am 25. Juni 2008, 18:44:09
@Airic : hast aber mit dem Anlasser glück gehabt, ist irgendwo doch auch ein verschleißteil, oder?
irgendwie auch nicht, soll ja ein autolebenlang halten :rolleyes:

Jein, also eigentlich sollte alles eine "gleiche Lebensdauer" aufzeigen, oder zumindest im Ersatz günstig sein...ist es aber irgendwie alles nicht  ;(

Sei's drum, ich kannn dir/euch nur den Rat geben, dreist, ABER freundlich/charmant Reparaturkosten einzufordern und am Besten vorher anrufen und "alles" abklären.

PS: Der Anlasser wurde übrigens jedes Jahr bei mir ausgewechselt...immer wieder auf Garantie, nach der Versicherung aber ATU-Garantie!
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Ulli am 26. Juni 2008, 10:05:32
MERKSATZ - gut durchlesen und einprägen

Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

regelt die Verpflichtung des Händlers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, welche sich aber erst später bemerkbar machen.
Der Händler ist von seiner Haftung befreit, wenn er zum Zeitpunkt des Verkaufs, durch TÜV-berichte, Zertifikate oder Zustandsberichte die Mangelfreiheit nachgewiesen hat bzw. aufgetretene Mängel hiermit dokumentiert wurden und vom Kunden bei Übergabe angenommen wurden.

Die Garantie

garantiert die Funktionsfähigkeit des fahrzeugs innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und festgelegten Bedingungen.
Sie haftet für die umfassten Bauteile auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war und eine Haftung des Händlers nicht gegeben ist.
Aufgrund des großen Leistungsumfanges und der Höhe Ihrer Leistung ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Gewährleistung.


Die Garantie haftet nicht für Verschleissteile, wie zB Bremsbeläge, Auspuffanlagen.


Die gültige Rechtssprechung hingegen hat entgegen der Rechtslage , jedoch auch oft zu Gunsten des Kunden entschieden.
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Ulli am 26. Juni 2008, 10:17:33
Die Abwicklung im Schadensfall, wenn man eine Garantie besitzt.

Jeder Schadenfall muss vor Reparaturbeginn der Garantie Gesellschaft gemeldet werden. Der Meldung muss ein Kostenvoranschlag, sowie eine ausführliche Schadendarstellung beigefügt sein.

Nach Prüfung der Unterlagen muss man auf die Reparaturfreigabe warten.
Nun kann die Werkstatt die notwendigen arbeiten erledigen.
Die Rechnung stellt dann die Werkstatt dann direkt an die Garantiegesellschaft, wenn eine Abtretungserklärung vom Garantienehmer in der Werkstatt hinterlegt wurde, anderfalls muss man selbst in Vorkasse gehen und das Geld von der Garantiegesellschaft sich auf das Konto überweisen lassen.

Bitte darauf achten:

Arbeitslohn wird in der Regel von den Gesellschaften zu 100% gezahlt.
Materialkosten je nach Staffelung in Abhängigkeit des Kilometerstandes.

Beispiel:

bis 50.000 km = 100%
90.000 km      = 60%
über 150.000 km = 15 %

Daraus ergibt sich dann eine Differenz die der Kunde selbst tragen muss !
Diese Mehrkosten könnte man ggf. auch gegen der Händler einfordern unter oben angeführten Voraussetzungen.
Bitte beachten, das aber auch die Besserstellungsklausel hier berücksichtigt Alt gegen NEU, womit wieder ein Anteil davon getragen muss und man sich schon überlgen sollte, ob der Rechtsweg sich dann noch lohnt !
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Ulli am 26. Juni 2008, 12:31:20
ach noch etwas:


Bitte mal in Zukunft die Suchfunktion benutzen

Gewährleistung vs. Garantie (http://forum.mg-rover-freunde.de/index.php/topic,18519.0.html)
Titel: Re: Gebrauchtwagengarantie???
Beitrag von: Roverlook am 26. Juni 2008, 12:53:17
Zitat von: Ulli am 26. Juni 2008, 10:05:32
Die gültige Rechtssprechung hingegen hat entgegen der Rechtslage , jedoch auch oft zu Gunsten des Kunden entschieden.

Würde ich nicht so verallgemeinern, ich habe mal mehrere Gewährleistungsurteile rausgesucht, selbst bei "eindeutigen" Defekten wie z.B. Turbolader nach wenigen gefahrenen km kaputt, entscheiden neuerdings immer mehr Richter am Ende gegen den Kunden  :-o
Übrigens ziehen sich solche Prozesse laaaaaaaaang hin (Schnitt: 2 Jahre), also damit vor einer Klage rechnen, wenn man sich nicht einig wird und man akute Defekte erstmal selben zahlen muß.

Wichtig, steht aber auch in FAQ, wenn für den Garantieabschluß eine techn. Untersuchung (z.B. Dekra Siegel) vorher erfolgte (Garantiefirma will ja schließlich wissen, ob das Auto okay ist), sieht es mit Gewährleistung auch schlecht aus, dann kann sich sich der Händler auf diese Untersuchung beim Zeitpunkt des Verkaufes berufen, bei der keine Mängel waren und könnte nicht mehr haftbar gemacht werden (wie oben von Ulli erwähnt).
Also mit Garantie-Abschluß (inkl. der notwendigen Voruntersuchung), der ja auch noch um die 200,- für den Kunden kostet, kann man auch in einigen Fällen schnell ein Eigentor schießen  >:-(
Dass war vor 2002 vor der gesetzlichen Gewährleistung viel einfacher, wer will konnte Garantie dazukaufen oder halt nicht.