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10. September 2010, 22:18:50 *
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Autor Thema: Für die Xenon Freaks  (Gelesen 1045 mal)
Hans-Peter
Senior-Mitglied
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Ort: Troisdorf
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5647


75 2.5 V6 Celeste (RJ)


« am: 03. Januar 2010, 16:01:25 »
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Zahlreiche Autofahrer beschäftigt die Frage, wie sie die an ihrem Fahrzeug vorhandenen Klarglasscheinwerfer
legal und technisch einwandfrei umrüsten können.
hierzu ist folgendes auszuführen: Alle Scheinwerfer sind so genannte "sicherheitsrelevante Fahrzeugteile"!
Dies bedeutet, dass der Scheinwerfer als Komplettsystem mit all seinen vielfältigen Bestandteilen (u.a. Fassung,
Lampen, Spiegel, Scheinwerferglas-Streuscheibe) einer Bauartprüfung standhalten muss, um die für Beleuchtungseinrichtungen
vorgeschriebene Typengenehmigung zu erhalten.
Soll z.B. ein typengenehmigtes und zugelassenes Leuchtmittel (Lampe) gegen ein so genanntes "Xenonkit"
getauscht werden, entspräche die Scheinwerfereinheit nicht mehr dem genehmigten Typ, mit der Folge
der Erlöschung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Derartige Kits bestehen regelmäßig aus Elektrokabel,Lampe, Fassung und "Nachbrenner" und verfügen,
sofern diese überhaupt genehmigt sind, nur über eine Typgenehmigung im Sinne der elektromagnetischen
Verträglichkeit, nicht jedoch als Austauschlampe eines  Xenonscheinwerfers. Unzulässige Umbaukits haben
ein sehr hohes Blendrisiko und manchmal eine unbestimmbare Brandgefahr.
Also darf ein Xenonlicht nur als typengenehmigter Komplettsatz ausgetauscht werden.
Weiterhin darf Umrüstung auf Xenon-Abblendlicht nur erfolgen, sofern das Kraftfahrzeug über eine
Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung verfügt. Der Betrieb
des Abblendlichtes muss mit dem Fernlicht dauerhaft gekoppelt sein.
Eine Nachrüstung allein mit typengenehmigten Beleuchtungs-Komplettsätzen ist daher nicht ausreichend.
Wurden auch Scheinwerferreinigungsanlage oder Leuchtweitenregulierung nachgerüstet, also das
Fahrzeug auf Xenonlicht umgebaut, empfiehlt es sich, das Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten
Prüfstelle oder bei einem amtlich anerkannten Prüfer einer technischen Prüfstelle vorzustellen.
Gespeichert
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