Stilllegen, abmelden
Da ich auf der Arbeit häufg feststelle, das es Unklarheiten wegen der Abmeldung gibt, hier mal ein paar Erläuterungen.
Wenn ihr ein Fahrzeug verkauft, gilt im Kaufvertrag:
...der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab/um zu melden.
Folgende Fragen treten dabei auf:Wie sieht die Abmeldebescheinigung heute aus??
Es gibt heute die neuen EU Zulassungspapiere und manchmal auch noch den alten Deutschland Fahrzeugbrief. Bei beiden wird heute nach EU recht wie folgt verfahren.
Auf dem EU Schein ist bereits vorgedruckt
"vorübergehend stillgelegt" bzw "endgültge Außerbetriebssetzung"

Bei dem alten Deutschen Papieren wird heute ein Stempel mit gleichem Wortlaut auf den Fahrzeugschein hinzugefügt!
Wichtig: Eine Abmeldebescheinigung gibt es heute nicht mehr (Früher gabs immer so ein grünes DIN A5 Blatt und der Durchschlag war rosa - beides ist heute nicht mehr notwendig )
Hinweis: allerdings zeigt die Praxis, das heute Bundesweit nicht einheitlich damit umgegangen wird.
Das heisst: das trotzdem wahlweise, ein grünes DIN A5 Blatt ausgestellt wird, oder ein einfacher Computerausdruck hinzugefügt wird. Diese dann nicht wegschmeissen !
Was ist mit der Versicherung?
Diese läuft zum Schutz übergangsweise weiter. Wenn der Käufer damit einen Unfall verursacht, ist der Geschädigte abgesichert und kommt so zu seinem Geld.
Werde ich als Verkäufer jetzt hochgestuft?
Nein ! Denn die Versicherung wendet sich nach Vorlage des Kaufvertrages an den Käufer und holt sich dort das Geld wieder zurück !
----- Also keine Panik --- es ist alles geregelt -----