Einfuhr, Importauto, importieren, EU, EGDas hier muss man alles beachten:
Erforderliche Unterlagen
* die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
* Eigentumsnachweis (z.B.
Kaufvertrag etc.)
* zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
* bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
* Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)
Kosten
Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro
Rechtsgrundlagen
* Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
* Straßenverkehr-Gesetz StVG
Und noch was :
Ausländische Fahrzeugpapiere
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
- Prüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Einen Anforderungsvordruck (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) können Sie von der Webseite des KBA (
www.kba.de) herunterladen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung-KBA.
Hier noch einiges zur Verzollung und allgemein zum Ablauf:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/infos_rund_um_ihr_fahrzeug/zulassung_importfahrzeugHier ein Fallbeispieles eines Mietgliedes aus diesem Forum:Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung nicht im europäischen Wirtschaftsraum erfasst wurde,muss das Fahrzeug von Mitarbeitern mit spezieller Genehmigung begutachtet werden.
Im Gutachten steht - Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erforderlich und diese Genehmigung bekommt man aber nicht bei der Dekra, sondern beim zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Dafür ist notwendig:
Formloser Antrag mit Kopie Gutachten, Fahrzeugpapiere, Ausweis und dann bekommt man diese Genehmigung zugesendet.
Also Fazit:
- gut vorbereiten
- Dokumente vollständig haben
- Kaufvertrag aufheben
- Vollgutachten nach §21 anfertigen lassen
- Abgasuntersuchung nicht vergessen
- Wunschkennzeichen auswählen
- genug Kleingeld bereithalten [170 Euro Vollgutachten inkl. Umbauten, 56,- Euro Zulassung, 25 Euro
Ausnahmegenehmigung, Kennzeichen.
Also mit rund 265,- Euro sollte man rechnen
Wenn du Dich persönlich austauschen willst, wende Dich an
Ulli